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06/04/2021 / by Admin / Standard / 0 Comments

Datenschutz für Baustellenkamera und Zeitraffervideos

Was muss ich bei Baustellenkameras und Zeitraffervideos beachten? Wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung nicht beachten kann es sehr schnell teuer werden. Ich zeige Ihnen worauf Sie achten müssen!

✏ Stefan Schwarz | 06.04.2021

Generell muss folgendes beachtet werden:
  • Straßen, Gehwege und andere Grundstücke müssen unkenntlich gemacht werden.
  • Gefilmte Personen ohne Zustimmung können Schadensersatz fordern.
  • Auf Schwenkbare Kameras sollte verzichtet werden.
  • Hinweis für Videoüberwachung sollte angebracht werden.
  • Sie dürfen nur Ihr Privatgrundstück filmen.

Keine öffentlichen Wege oder Plätze filmen

Sie dürfen mit Ihrer Baustellenkamera nur Ihr privates Grundstück filmen. Öffentliche Wege oder das Nachbargrundstück muss unkenntlich gemacht werden. Hier greift das Persönlichkeitsrecht von Passanten die von der Beobachtung betroffen sind. Sie dürfen daher nicht einmal den Gehweg vor Ihrem Haus filmen. Verzichten Sie deshalb auch auf schwenkbare Kameras.

Weitere Informationen finden Sie auch im FAQ von der Stiftung Warentest.

Personen unkenntlich machen

Auch wenn Sie nur auf Ihrer Baustelle / Grundstück filmen müssen Personen und Fahrzeuge unkenntlich gemacht werden. Außer Sie haben die Zustimmung von allen gefilmten Personen die auf dem Videomaterial zu sehen sind. Moderne Baustellenkameras wie unsere können Personen komplett aus dem Videomaterial herausrechnen. Somit besteht keine Gefahr einer Personenrechtsverletzung und Sie sparen sich jede Menge Zeit und Ärger.

Wenn Sie Ihr Zeitraffer Video nur privat verwenden, sollte es kein Problem sein. Sobald Sie das Video teilen, kann es sehr schnell die Runde machen. Erkennt sich jemand auf dem Video wieder, kann er eine Anzeige machen.

Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Sie müssen Ihr Videomaterial nicht einmal veröffentlichen. Es reicht wenn der geschädigte sich auf dem Videomaterial erkennt und keine Zustimmung dafür gegeben hat. Der geschädigte kann sogar Schaden­ersatz und Schmerzens­geld fordern. Notfalls kann er damit sogar vor Gericht gehen und behält meistens auch Recht. Sie müssen auch mit den damit verbundenen Anwaltskosten rechnen. Teilen Sie deswegen keinesfalls Ihr Zeitraffer-Video sondern verpixeln Sie von vorne rein alle Personen. Dadurch sind Sie rechtlich abgesichert und Ihnen drohen im Nachinein keine teuren Strafen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Datenschutzkonformen Baustellenkamera mit Zeitraffer

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