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LV-Erstellung, Massenermittlung und Vergabe

Leistungsphase 6 und 7 nach VOB – Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen

Was ist ein LV und wofür benötige ich ein solches?

Ein LV auch Leistungsverzeichnis genannt, ist ein Dokument in dem für jedes Gewerk die bauliche Teilleistung in Textform beschrieben wird. Die Teilleistungen werden in Positionen aufgeteilt. Diese Textpositionen beinhalten vielmals auch Normen, Regelwerke und Vorschriften, die im Bauwesen standardisiert sind.

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Die derzeiten Materialpreise auf dem Rohstoffmarkt!

Momentan erfährt der Markt eine massive Steigerung der Materialpreise. Es ist daher für den Bauherrn unerlässlich, die abgegebenen Angebote genauestens zu vergleichen. Ein LV macht die Gegenüberstellung dieser jedoch erst möglich.

Digitalisierung auch in der Baubranche!

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung werden immer mehr LVs online versendet, sodass die Unternehmer, welche Ihnen ein Angebot unterbreiten, ihre Preise auch digital eintragen und ebenfalls auf dem elektronischen Weg wieder zurücksenden können. Dieses Vorgehen verspricht einen enormen Zuwachs an Schnelligkeit und Effizienz.

Der Grundsatz lautet:

Die Bauleistung im Leistungsverzeichnis ist so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können!

Zu LVs gehören unter anderem aber auch noch eine grobe Beschreibung der Baustelle und des Baugrundstückes sowie allgemeine und technische Vertragsbedingungen.

Gerade in der momentanen Zeit der massiven Material-Preissteigerungen, die der Markt erfährt, ist für jeden Bauherrn eine Vergleichbarkeit der Angebote, die er für die jeweilige Bauleistung anfragt, unerlässlich.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, werden immer mehr LVs digital versendet, sodass die Unternehmer, welche Ihnen ein Angebot unterbreiten, ihre Preise auch digital eintragen und ebenfalls auf dem elektronischen Weg wieder zurücksenden können.

Die Top 3 Fehler in der LV-Erstellung:

– Unvollständige Positionstexte, kostenrelevante Details wurden nicht erwähnt

– Sachlich falsche Ausschreibungstexte

– Nicht alle Leistungen sind erfasst

Massen-, Mengenermittlung

Für was benötige ich die Massenermittlung / Mengenermittlung?

Die Mengenermittlung bzw. Massenermittlung ist das Aufzeichnen der Mengen zur Ermittlung des Umfanges der entsprechenden Bauleistung. Die Ergebnisse sind Basis für die zuvor beschriebenen LVs und dienen anschließend als Abrechnungsgrundlage zur Rechnungsprüfung.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) stellt Rahmenbedingungen auf, wie Bauleistungen zu definieren sind und deren Umfang ermittelt werden.

Die Mengen und Massen müssen so aufgestellt sein, dass jeder am Bau beteiligte sofort verstehen und nachvollziehen kann, was berechnet wurde. Gerade in der heutigen Zeit ist die Kostensicherheit mehr denn je ein großes Thema. Hierzu ist es wichtig, frühzeitig die Mengen sicher
und zuverlässig im Griff zu haben.

Wie wird Massenermittlung / Mengenermittlung gemacht?

In der Vergangenheit wurden händisch mit einer Aufmaß-Tabelle die Mengen
berechnet. Diese Art der Massenermittlung ist sehr aufwendig und fehleranfällig. Auch hier macht die Digitalisierung nicht Halt und hat verschiedene Softwareprogramme auf den Markt gebracht, die gewerkorientiert eine nahezu 100%ige Ermittlung zulassen. Übergabeschnittstellen zwischen den Softwares für Mengenermittlung und LVErstellung gewährleisten auch bei Planungsänderungen eine sichere Übertragung der Massen.

Die Top 3 Fehler in der Massenermittlung:

– Nicht alle Mengen sind erfasst
– Die Mengen sind nicht korrekt nach VOB ermittelt
– Mengen sind mehrfach (überschneidend) berechnet

Vergabe

Was ist unter dem Begriff „Vergabe“ gemeint?

Unter diesem Begriff verbirgt sich nicht mehr, als dass sämtliche eingeholten Angebote geprüft und ausgewertet werden und die Ergebnisse mit den Planern und Bauherren besprochen werden. Anschließend werden Bietergespräche und Verhandlungen geführt. Danach ist man in der Lage, Aufträge zu vergeben.

Ausschreibungen der öffentlichen Hand unterliegen einem komplizierten Vergaberecht, das zahlreiche verschiedene Fälle unterscheidet. So dürfen nach VOB 2007 keine Hersteller- und Produktbezeichnungen mehr genannt werden.

Ohne Leistungsverzeichnis ist teures Bauen vorprogrammiert!

Der Grundsatz lautet:

Ohne Leistungsverzeichnis ist eine genaue Kostenerfassung Ihres Bauvorhabens nicht möglich, was besonders bezüglich der Finanzierung ein großes Risiko birgt.

Ohne Leistungsverzeichnis können Sie auch keine vergleichbaren Angebote einholen.

Ohne vergleichbare Angebote ist die Suche nach dem Bieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis quasi unmöglich.
Auch können im Rahmen der Bietergespräche günstigere Positionen anderer Angebote nicht in die Preisverhandlung mit einfließen.

Der sicherste Weg zum preiswertesten Angebot geht also nur über ein Leistungsverzeichnis!

Wir als Dienstleister decken diese Aufgaben professionell für Sie ab:

Unsere Dienstleistungen umfassen:

– Eine softwaregestützte Mengenermittlung auf der Basis Ihrer Pläne
– Das Erstellen von Leistungsverzeichnissen der Kostengruppe 200, 300, 500 und 600
– Den Versand von Angebotsanfragen (auch für die öffentliche Hand)
– Das Prüfen und Auswerten der Angebote inkl. dem Erstellen eines Preisspiegels und einer Vergabeempfehlung
– Das Führen von Bietergesprächen und Angebotsverhandlungen
– Die Mitwirkung bei der Auftragserteilung

Sie haben selbst kein geeignetes Personal im Zugriff?

(viele unserer Kunden wie Generalplaner & Architekten gehen mit uns den Weg durch outsourcing.)

– Sie haben damit die Kosten selbst in der Hand
– Zeitersparnis gegenüber Ausbildung von neuen Mitarbeitern
– Sie steigern die Qualität
– Sie steigern die Effektivität
– Sie sind flexibler und erreichen somit fundiertes Wachstum

Anruf genügt... oder fragen Sie einfach schriftlich an!

Unsere Kontaktdaten:

BAUhoch5 GmbH
Zweigstelle:
Pallaswiesenstraße 63
64293 Darmstadt

Tel.: 07353 / 502 989 – 5
Mail: LV-Erstellung@bauhoch5.de

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    Vorhandene Werkplanungsunterlagen:
    Vorhandene Terminplanungen:
    Sonstige vorhandene Unterlagen:
    Für welche Gewerke benötigen Sie Leistungsverzeichnisse:
    Anmerkungen:
    Art der Ausschreibung nach VOB/A:
    Übergabeformat der LVs:
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